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AGB

1. Präambel
1.1 Die nachstehenden Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten für alle bei uns getätigten Bestellungen. Anderslautende Bedingungen sind für uns nur dann bindend, wenn sie von uns schriftlich anerkannt werden. Das gilt auch für den Fall, dass ein Besteller auf eine seiner eigenen Einkaufsbedingungen verweist. Mündliche Vereinbarungen, die für uns eine zusätzliche Verpflichtung beinhalten, sind nur dann bindend, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden. Diese Bedingungen gelten nicht für Waren und Maschinen sondern auch für sonstige Leistungen.
1.2 Unsere Preise verstehen sich ab Lager. Verpackung, Fracht, Rollgeld und Transportversicherungskosten gelten zu Lasten des Bestellers.

2. Zahlungsziel, Zahlungsbedingungen, Rücktritt
2.1 Unsere Rechnungen sind binnen 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abschlag zur Zahlung fällig. Bei Barzahlung innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum werden 2% Skonto vergütet. Der Kaufpreis ist jedoch sofort fällig, wenn der Besteller uns gegenüber mit anderern Zahlungsverpflichtungen in Zahlungsverzug gerät. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist werden unter Vorbehalt der Geltendmachung eines weiteren Verzögerungsschadens Verzugszinsen in der Höhe von 12% ab Verfallstag bis zum Zahlungstag in Rechnung gestellt.
2.2 Die Annahme von Wechseln behalten wir uns vor, sie erfolgt jedoch auf jeden Fall nur zahlungshalber. Diskontspesen, Wechselsteuer und Verzugszinsen sind sofort bar zu zahlen. Für rechtzeitige Vorzeigung, Protestierung, Benachrichtigung und Zurückleitung des Wechsels bei Nichteinlösen übernehmen wir keine Haftung.
2.3 Aufrechnung oder Zurückhaltung von Zahlungen wegen vermeintlicher Gegenansprüche - auch aus dem Titel der Gewährleistung - sind ausgeschlossen. Die weitergehenden Aufrechnungsmöglichkeiten eines Verbrauchers im Sinne des § 6 Abs. 1 Zahl 1 KSchG bleiben davon unberührt.

3. Lieferung
3.1 Teillieferungen sind zulässig.
3.2 Die Lieferfrist gilt vorbehaltlich unvorhergeseher Hindernisse, die außerhalb unserer Willenshäre bzw. jener unter unserer Unterlieferer liegen, insbesondere bei Fällen höherer Gewalt, Betriebsstörungen, Materialmangel, Streik usw. Insofern diese Ereignisse auf die fristgemäße Erfüllung des Vertrages erheblich einwirken, verlängern sich die Lieferfristen angemessen. Auf jeden Fall sind Schadenersatzansprüche oder Aufhebung des Vertrages wegen verspäterter Lieferung ausgeschlossen, wenn uns nicht grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird. Wenn ein Umstand höherer Gewalt länger als sechs Wochen andauert, wird am Verhandlungswege unsererseits eine Regelung gesucht. Sollte dabei keine einvernehmliche Lösung erreicht werden, können wir ganz oder teilweise vom Vertrag zurücktreten.

4. Gefahrenübergang
4.1 Der Versand erfolgt stets auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. Für Beschädigungen und Verluste während des Transportes haften wir nicht. Mangels besonderer Versandvorschriften des Bestellers haben wir die Versendung auf dem nach unserem Ermessen besten Weg zu bewirken. Werden vom Besteller keine anderwertigen Vorschriften über Versicherung gegen Transportschäden gemacht, so kann dies auf Kosten des Bestellers von uns ohne Weiteres vorgenommen werden. Eine Versicherungspflicht unsererseits besteht jedoch nicht und ist demgemäß jegliche Haftung ausgeschlossen.
4.2 Insoweit nichts anderes vereinbart, gilt die Ware ab Betriebsstätte verkauft und geht somit die Gefahr auf den Besteller über.

5. Eigentumsvorbehalt
5.1 Die gelieferte Ware bleibt unbeschadet des früheren Gefahrenüberganges bis zur vollständigen Bezahlung aller aus diesem Liefervertrag entstandenen Verbindlichkeiten ds Bestellers unser Eigentum. Wir sind berechtigt, am Liefergegenstand unser Eigentum äußerlich kenntlich zu machen. Der Besteller hat den erforderlichen Formvorschriften zur Wahrung des Eigentumsvorbehaltes nachzukommen. Bei Pfändung oder sonstiger Inanspruchnahme ist der Besteller verpflichtet, jedenfalls unser Eigentumsrecht geltend zu machen und uns unverzüglich zu verständigen.
5.2 Insofern Waren zum Weiterverkauf bestimmt sind, ist der Besteller im Falle seiner Kreditierung des Kaufpreises zu unseren Gunsten ein Eigentumsvorbehalt zu vereinbaren (verlängerter Eigentumsvorbehalt).

6. Gewährleistung
6.1 Der Besteller hat seine Lieferung sofort nach Anlieferung eingehend zu untersuchen. Beanstandungen wegen unvollständiger Lieferung und wegen entdeckter (offenkundiger) Mängel sind sofort nach Empfang der einzelnen Lieferungen schriftlich anzuzeigen, andernfalls die Lieferung als vorbehaltlos angenommen gilt und auch diesbezüglich Gewährleitungs- und Schadenersatzansprüche ausgeschlossen sind. Der Mangel ist nach Art und Umfang so deutlich zu kenntzeichnen, dass wir den Grund der Beanstandung ohne Weiteres nachvollziehbar erkennen können. Der Besteller ist verpflichtet, für die einstweilige Aufbewahrung der beanstandeten Ware auf seine Kosten zu sorgen.
6.2 Im Übrigen haften wir für Mängel der Lieferung unter Ausschluss weiterer Ansprüche wie folgt:
Alle diejenigen Teile sind unentgeltlich nach unserer Wahl auszubessern oder zu liefern, welche innerhalb von sechs Monaten ab Lieferdatum gerechnet, nachweisbar infolge eines vor dem Gefahrenübergang liegenden Umstandes, vorhanden waren. Natürlicher Verschleiß, sachwidrige Behandlung, übermäßige Inanspruchnahme,, Nachlässigkeit und Änderungen ohne unsere Genehmigung schließen jede Gewährleistung aus. Gewährleistungsansprüche können nur anerkannt werden, wenn sie unverzüglich nach Feststellung der Fehlerhaftigkeit schriftlich bei uns erhoben werden. Austauschteile müssen uns franko überbracht werden. Das ersetzte Stück wird bei Ersatzlieferung oder Gutschrift unser Eigentum. Jeder weitergehende Ersatz eines Schadens wird - außer bei grober Fahrlässigkeit - ausdrücklich abgelehnt.
6.3 Es gilt als ausdrücklich vereinbart, dass wir dem Besteller keinen Schadenersatz zu leisten haben für Verletzungen von Personen, für Schäden an Gütern, die nicht Vertragsgegenstand sind, für sonstige Schäden und Gewinnentgang. Die Beweislastumkeht gemäß § 1298 ABGB wir ausgeschlossen.
6.4 Der Liefergegenstand bietet nur jende Sicherheit, die auf Grund von Zulassungsvorschriften, Betriebsanleitungen, Vorschriften des Produzenten über die Behandlung des Liefergegenstandes - insbesondere in Hinblick auf allenfalls vorgeschriebene Prüfungen - und sonstigen gegebenen Hinweisen erwartet werden kann.
6.5 Unsere Haftung gegnüber fem Besteller für Produktionsstillstand, entgangenen Gewinn, Nutzungsausfall, Vertragseinbußen oder jeden anderen wirtschaftlichen oder indirekten Folgeschäden sind hiermit ausgeschlossen.

7. Datenschutz
7.1 Wir sind berechtigt, personenbezogene Daten des Bestellers im Rahmen des Geschäftsverkehrs zu speichern, zu übermitteln, zu überarbeiten und zu löschen.

8. Abruf
8.1 Auf Abruf gekaufte Ware ist binnen zwei Monaten abzunehmen. Bei nicht rechtzeitiger ABnahme sind wir berechtigt die Ware auf Kosten und Gefahr des Bestellers einzulagern und unter Belastung aller entstehenden Kosten als geliefert in Rechnung zu stellen. Bei Abnahmeverzug über den genannten zweimonatigen Zeitraum hinaus sind wir in jedem Falle berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und unbeschadet weitergehende Ansprüche vom Besteller eine 15% Stornogebühr zu begehren.
8.2 Gelieferte Ware wird ausnahmslos nicht zurückgenommen. Etwaige Rücklieferungen werden daher nicht angenommen und auf Kosten und Gefahr des Bestellers zurückgeschickt.

9. Allgemeines, Erfüllungsort, Gerichtsstand
9.1 Rechtliche Unwirksamkeit eines Teiles dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
9.2 Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist ausschließlich unser Geschäftssitz. Gerichtsstand für alle sich mittelbar oder unmittelbar aus dem Vertrag ergebenden Streitigkeiten ist das für unseren Geschäftssitz örtlich zuständige österreichische Gericht. Dies auch dann, wenn die Übergabe vereinbarungsgemäß an einem anderen Ort erfolgt. Wir sind jedoch berechtigt, auch das für den Besteller zuständige Gericht anzurufen. Bei Verbrauchern gilt § 14 Konsumentenschutzgesetz.
9.3 Auf die Vertragsbeziehung zwischen uns und dem Besteller ist immer österreichisches Recht anzuwenden. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11.4.1980, BGB1. 1988/96/UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.
9.4 Zwingende Rechte eines Verbrauchers nach dem Konsumentenschutzgesetz werden durch die vorgenannten Bedingungen nicht eingeschränkt.

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